gläserne Kassen in Leipzig-Sachsen-Deutschland

Informationen für unsere Kunden

zum BMF-Schreiben vom 26.11.2010





Durch ein BMF-Schreiben aus dem Jahr 1996, hat das Bundesfinanzministerium angewiesen, dass die Daten der Einzelbons nicht aufbewahrt werden mussten, unter der Voraussetzung, dass die Tagesendsummenbons (Z-Bericht, Z-Bons) lückenlos vorgelegt werden konnten. Das aktuellere BMF-Schreiben vom 26.11.2010 hebt diese Vereinfachungsregel nunmehr auf.

Ab sofort ist es unzulässig, die Daten der Einzelbons zu Gunsten von Z-Bons zu löschen oder aufbewahrungspflichtige Unterlagen in ausgedruckter Form vorzulegen, die elektronischen Daten eines Kassenssystems sind unverdichtet abzuspeichern. Es ist nun nicht mehr ausreichend, alleinig die Bons auf Papier aufzubewahren. Hierzu sind die Kassendaten in einem auswertbaren Format vorzulegen.
Sollte eine Kasse bislang eine Speicherung vorgesehen haben, ist der Unternehmer verpflichtet sie umzuprogrammieren.
Wenn der Speicher nicht ausreicht, um die Datensätze dauerhaft zu speichern, ist der Speicher ggf. aufzurüsten. Auch eine Auslagerung der Daten auf einen unveränderbaren Datenträger ist nach Auffassung der Finanzverwaltung zumutbar.
Die Pflicht, Organisationsunterlagen rund um die Kasse wie z.B. Bedienungsanleitung und Programmieranleitung, Protokolle von Umprogrammierungen, wozu Artikelstammdatenänderungen, Bedieneinrichtungen und Kellnereinrichtungen gehören, aufzubewahren, besteht weiterhin.
Mit dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 ist auch neu hinzugekommen, dass für jede einzelne Kasse protokolliert werden muss, in welchem Zeitraum eine Kasse an welchem Ort eingesetzt wurde.

Sollte die Kasse die neue Anforderungen nicht erfüllen können und nicht die Möglichkeit besitzen Speicher aufzurüsten oder die Daten extern zu speichern, genügt es, unter bestimmten Voraussetzungen, weiterhin nur die fortlaufenden Z-Bons aufzubewahren. Dieser Kompromiss der Verwaltung ist allerdings bis zum 31. Dezember 2016 begrenzt.


Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung!

Fragen Sie doch einfach nach!

Kontakt

 


Errichtung und Wartung von Netzwerken · Schulungen · Kassenservice · kompetente Beratung in vielen EDV Fragen · Service-Hotline: +49 (0) 34291 23452